SRC
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Nr. 1 (1 von 180)
„Mobiler Seefunkdienst“ ist mobiler Funkdienst …
zwischen tragbaren Funkstellen an Bord eines Seefahrzeuges
ausschließlich zwischen Seefunkstellen
zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen bzw. zwischen Seefunkstellen untereinander
zwischen Funkstellen, für die keine Frequenzzuteilungsurkunde notwendig ist

Zeit:
